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Berufsbild

Berufsbild und rechtliche Situation der neuen helfenden Berufe

Gerade in Österreich aber teilweise auch in Deutschland werden – vom Laien fast immer – sehr oft aber auch von Fachpersonal die Begriffe Coaching, Beratung und Therapie bunt durcheinander gemischt und teilweise bei einem einzigen Termin nebeneinander verwendet. Und dann auch noch Pädagogik?

Auch die sich daraus ergebenden Berufsbezeichnungen bilden teilweise einen bunten Topf von diversen Begriffen, so dass sich viele am Ende einer Ausbildung fragen:

„Was genau darf ich denn nun eigentlich mit dem Erlernten tun? Und wie heißt mein Beruf? Was muss ich wo anmelden?“

Etikett und Inhalt

Bei einer Berufsbezeichnung müssen wir unterscheiden zwischen dem Inhalt – also, was genau tun wir? – und der Bezeichnung. Viele Berufsbezeichnungen sind „erfunden“, also von Ausbildungsinstituten, Vereinen, Gruppierungen usw. aufgebracht und danach teilweise in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Bestes Beispiel – Trainer oder Coach.

Trainer und Coach beschreiben keine konkrete Tätigkeit. Der abstrakte Begriff „Coaching“ oder „Coach“ kann frei verwendet werden – nicht jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel im Bereich Finanzdienstleistung oder Unternehmensberatung aber auch im Sinne der Lebens- und Sozialberater.

Trainer oder Coach sind so genannte Freie Berufe, als Coach brauchen Sie keinen Gewerbeschein, nur eine Steuernummer (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt, bekommen Sie gern und freiwillig;-) ). Sie sorgen dabei selbst für Ihre Versicherung und sind nicht zwangsweise Mitglied einer Kammer oder Standesvertretung.

Achtung: Derzeit gibt es in Österreich massive Diskussionen und Empfehlungen, schon den Begriff Coaching nur noch im Zusammenhang mit Lebens- und Sozialberatern zuzulassen. Derzeit ist dies wirklich nur eine Diskussion und Empfehlung und hat noch keinen gesetzlichen Status. Dies kann sich aber ändern. Da wir aber Lernende aus dem gesamten deutschsprachigen Raum haben, versuchen wir, auf alle Besonderheiten in der Gesetzgebung einzugehen und bevorzugen allein schon deshalb wo immer es geht die Begriffe „Trainer“ oder „Pädagoge“.

Unsere Empfehlung für österreichische Lernende

Wenn Sie bei Ämtern, Behörden, Wirtschaftskammer vorsprechen, betonen Sie unbedingt, dass Sie als Trainer oder Pädagoge arbeiten werden und selbstverständlich die Kompetenzen der Lebens- und Sozialberater nicht antasten.

Auch die im Volksmund oft als „Energetiker“ bezeichnete Tätigkeit der Hilfestellung ist im Grunde genommen eine Mischung aus Coaching, Beratung, Pädagogik, Training, die darüber hinaus noch konkrete Angaben dazu macht, mit welchen Tätigkeiten man sich beschäftigen darf.

Entstanden ist dies aus der Intervention von einer größeren Gruppe von politisch engagierten Menschen, die eine Regelung schaffen wollten als Ausgleich zum nicht erlaubten Beruf des Heilpraktikers (alles nur für Österreich gültig, in Deutschland gibt es den Beruf des Heilpraktikers, der Energetiker ist unbekannt).

Hier ist ein so genanntes Freies Gewerbe entstanden.

Dies bedeutet, man meldet im Gegensatz zum freien Beruf ein Gewerbe bei der Wirtschaftkammer an, nämlich eines, das im Wortlaut heißt „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit mit Hilfe von…“ und dann werden Methoden aufgezählt wie Bachblüten, Reiki usw. Man ist Mitglied der Kammer der gewerblichen Wirtschaft, zahlt eine Kammerumlage und ist bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft versichert. „Frei“ heißt in diesem Fall nur, man benötigt zur Gewerbeanmeldung keine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ausbildung, jeder, der sich berufen fühlt, kann das Gewerbe anmelden.

Um die Verwirrung nun noch ein wenig größer zu machen, kommen wir zum Begriff „Beratung“. Eine Beratung gehört in das gebundene Gewerbe des Lebens- und Sozialberaters, eines Psychotherapeuten, Psychologen oder natürlich auch eines Arztes (auch ein Arzt ist ein Berater oder sollte es sein.)

Und nun treffen wir auf Bezeichnungen wie „Bachblütenberater/in“ (Teil des Energetikers), Trageberater/in, Stillberater/in (Freier Beruf des Coaching) und ähnliches.

Des Rätsels Lösung

Nicht die Bezeichnung einer Tätigkeit, sondern deren Inhalt, Ziel und Zweck sind maßgeblich für die Berechtigung zur Berufsausübung.

Und in jedem Fall frei sind die reine Wissensvermittlung (Pädagogik) und das Arbeiten mit Gruppen. Wenn Sie also einen Workshop zum Thema Stress anbieten, einen Vortrag darüber halten oder selbst Ihr Wissen weitergeben wollen, dann dürfen Sie dies immer tun, auch hier genügt die reine Steuernummer.

Die Lehre in Österreich ist frei

  • Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre (Art. 17 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867),
  • Freiheit des künstlerischen Schaffens, der Vermittlung von Kunst und ihrer Lehre (Art. 17a des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger);

Art. 17: Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Unterrichts- und Erziehungsanstalten zu gründen und an solchen Unterricht zu erteilen, ist jeder Staatsbürger berechtigt.

Sie arbeiten in diesem Fall im Bereich der Weiterbildung:

Die persönliche Weiterbildung muss nicht mit dem Berufsrecht korrespondieren, da das Berufsrecht auch auf die persönliche Vorbildung abzielt, also Vorausbildungen mit einschließt.

Was heißt dies konkret? Nehmen wir ein Beispiel: Die Ausübung der klassischen Homöopathie ist in Österreich nur Ärzten vorbehalten. Wenn Sie sich das zutrauen und glauben, dass Sie über ausreichend Kenntnisse verfügen, dürfen Sie aber einer Gruppe von Müttern in einer Fortbildungsveranstaltung etwas über die Fiebermittel in der Homöopathie erzählen.

Unterschiede Ausbildung – Weiterbildung

Ausbildung: eine Bildungsmaßnahme dient zur Erlangung von Kenntnissen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen;

Weiterbildung: eine Bildungsmaßnahme wie z.B. berufsbezogene Kurse oder Seminare, die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten in der bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit dient.

Was also können Sie mit allen unseren Ausbildungen im Bereich Selbständigkeit tun?

Sie können im Bereich der Weiterbildung arbeiten. Dazu gehören:

  • Vorträge zum Thema
  • Workshops
  • Seminare
  • Moderierte Gesprächsrunden
  • Das Eintrainieren einer neuen Verhaltensweise
  • Die Wissensvermittlung über verschiedene Themen

Daher verwenden wir bei nahezu allen Berufen auch den Begriff des Pädagogen und arbeiten mit dem in der EU auch für Ernährung und Gesundheit neu geschaffenen Wortes „Literacy„.

  • Sie dürfen also gemeinsam mit dem Klienten eine Lösung finden,

    um zum Beispiel mehr Sport zu treiben, sich gesünder zu ernähren, wie kann man das alles mit Bachblüten unterstützen oder mit ätherischen Ölen.

  • Sie können im Angestelltenverhältnis arbeiten.
  • Sie können die erlernten Themen in Ihre bestehenden Berufe einbauen.
  • Sie können Ihr neues Wissen für sich ganz privat und Ihre Familie nutzen

    und die Ausbildung auch als Teil Ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung sehen.

Haben Sie Fragen zu einer Ausbildung?

Alle Details finden Sie jeweils bei den entsprechenden Kursen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn noch Fragen offen sind.